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Unterschied Sprachförderung und Sprachtherapie

Kind vor dem Spiegel, Therapeutin, Sprachtherapie, Logopädie

Was ist Sprachförderung?

Als Sprachförderung versteht man jedes Verhalten, das eingesetzt wird, um ein Kind beim Erlernen der Sprache zu unterstützen. Dies kann dabei zu Hause oder z.B. im Kindergarten stattfinden. Gerade eine alltagsintegrierte Sprachförderung bzw. eine ganzheitliche Sprachförderung hat sich als effektiv herausgestellt. Gemeint ist dabei, dass man die Sprachförderung an die Bedürfnisse, an das Interesse des Kindes anknüpft. Man fördert Sprache quasi live, in vivo, im Tun. Es geht also dabei nicht darum, einzelne Wörter zu pauken, grammatische Prinzipien zu studieren oder Kinder abzufragen.

Sprachförderung ist Teil des Bildungsauftrages und wird dadurch bereits im Kindergarten angeboten. Sie sollte allerdings auch zu Hause stattfinden. Denn Spracherwerb und Kommunikation startet spätestens ab der Geburt (wenn nicht früher). Außerdem gelingen Spracherwerb und Sprachförderung am Besten in der Kommunikation mit vertrauten Personen. Und gerade Familienmitglieder gehören im Regelfall zu den vertrautesten Personen eines Kindes. Sprachförderung steht jedem Kind zu und wird im Idealfall auch intuitiv von Eltern angeboten. Mehr Anregungen zur Gestaltung der Sprachförderung zu Hause finden Sie in diesem Artikel. Sprachförderung ist grundsätzlich für alle Kinder wichtig, wenn auch manche diese umso mehr benötigen. Gemeint sind z.B. Kinder, die keine optimalen Sprachvorbilder oder Kommunikationspartner haben, die nur selten die Möglichkeit haben, mit Büchern konfrontiert zu werden, die sich in schwierigen familiären Verhältnissen befinden oder in deren Familien bereits andere Mitglieder Sprachprobleme haben oder hatten.

Was ist Sprachtherapie?

Sprachtherapie umfasst gezielte Maßnahmen zur Sprachförderung im Rahmen der Heilmittel (in D). Es handelt sich um eine therapeutische Versorgung, die im Sozialgesetzbuch verankert ist. Sprachtherapie zielt demnach auf die Behandlung einer Krankheit ab. Und Sprachstörungen im Kindesalter werden in Deutschland als Krankheit eingestuft. Für eine sprachtherapeutische Maßnahme bedarf es einer Diagnose und entsprechenden ärztlichen Verordnung. Verordnender Arzt kann ein Facharzt wie ein Kinderarzt oder HNO-Arzt sein.Auch Hausärzte oder Kieferorthopäden haben (je nach Störungsbild) die Möglichkeit, eine Heilmittelverordnung für das entsprechende Kind auszustellen. Erst dann kann eine gezielte Sprachtherapie erfolgen. Ungefähr sechs bis acht Prozent aller Kinder eines Jahrgangs zeigen Auffälligkeiten im Bereich Sprache. D.h. sie verfügen über einen zu kleinen Wortschatz, haben Probleme, dass ihnen bekannte Wörter wieder einfallen, bauen die Sätze nicht korrekt zusammen, können bestimmte Laute nicht richtig aussprechen oder stottern zum Beispiel. Diese Kinder weisen eine Sprachentwicklungsstörung auf. Eine allgemeine Sprachförderung (wie oben beschrieben) reicht hier nicht aus, um entsprechende Defizite auszugleichen. Diese Kinder müssen von einer Fachperson (z.B. LogopädIn oder SprachtherapeutIn) betreut werden.

Sprachstörungen fallen oftmals den Eltern selber auf und sprechen dies in der Regel beim Kinderarzt an. Es kann auch sein, dass Erzieherinnen die Eltern darauf hinweisen, dass ihr Kind mit der Sprachentwicklung verzögert ist, oder es z.b. nicht verstanden wird. Häufig wird es bei den gängigen U-Untersuchungen in Deutschland thematisiert. Auch Kinder mit einer Behinderung und einer einhergehenden Sprach- oder Schluckstörung haben Anspruch auf eine entsprechende therapeutische Behandlung. Sprachförderung kann ein Kind mit Sprachstörung unterstützen, allerdings eine therapeutische Maßnahmen im Sinne einer verordneten Sprachtherapie vom Arzt, nicht ersetzen.

 

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